Förderung von

-Energieeffizienz

-Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (EEW)

Das BAFA fördert Investitionen in hocheffiziente Technologien unter anderem elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Druckluft-erzeuger, Wärmerückgewinnungssysteme und Dämmung von Anlagen. Antragsberechtigung: Unternehmen aller Größenklassen der gewerblichen und industriellen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Energiedienstleister (Contractoren) sind förderfähig. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.

Antragsberechtigte: Unternehmen aller Größenklassen der gewerblichen und industriellen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Energiedienstleister (Contractoren) sind förderfähig.

Art der Förderung: Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.

Modul 1 - Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen)

Über Modul 1 werden der Erwerb und die Installation von hocheffizienten elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern gefördert. Jede Anlage bzw. Komponente, für die eine Förderung beantragt wird, muss eine im Unternehmen vorhandene Bestandsanlage/ Bestandskomponente ersetzen.

Höhe der Förderung

  • Das Investitionsvolumen muss mindestens mind. 2.000,- Euro pro Maßnahme betragen.
  • Max. Förderung beträgt 200.000 Euro.
  • Nebenkosten bis zu folgender Höhe förderfähig 30 %

Was wird gefördert?

  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • elektrisch angetriebene Pumpen zum Transport von Flüssigkeiten,
  • Ventilatoren, Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung,
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern,
  • Frequenzumrichter.

Wer ist antragsberechtigt?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU); Unternehmen ohne KMU-Status (Große Unternehmen) können keine Förderung über Modul 1 erhalten.

Erhöhung der Energieeffizienz mit BAFA Förderung

Modul 2 - Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus:

  • Solarkollektoranlagen,
  • Biomasse-Anlagen,
  • Wärmepumpen,
  • Geothermie-Anlagen

deren Wärme zu über 50% für Prozesse, d.h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.

Höhe der Förderung

  • Max. Förderung beträgt 20 Mio. Euro
  • Kleinen Unternehmen 60%, bei Mittleren Unternehmen 50 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 40 %
  • Was wird gefördert?

    Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Wärmeerzeugern insb.:

    • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung,
    • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden,
    • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie,
    • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
    • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.

Nicht förderfähig sind:

Wärmeerzeuger, die nicht mit den in Modul 2 zugelassenen Energieträgern betrieben werden, Kosten für Versicherungen, notwendige Prüfungen, Gutachten und Genehmigungen Maßnahmen für erforderliche Verbesserungen der Statik am und im Gebäude

Wer ist antragsberechtigt?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU); Große Unternehmen; Freiberufler; Kommunale Unternehmen und Landwirte

Förderrichtlinie

- De-Minimis-Verordnung - AGVO (Art.38)
BAFA Förderprogramm Solarkollektoren

Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemangement-Software

Höhe der Förderung

  • Max. Förderung beträgt 20 Mio. Euro
  • Kleinen Unternehmen 45 %, bei Mittleren Unternehmen 35 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 25 %.
  • Was wird gefördert?

    Förderfähig ist insb. der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:

    • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software)
    • von Sensoren und von Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie zur Erfassung sonstiger für den Energiebedarf relevanter Größen zwecks einer Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem.
    • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt.

    Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insb.:

    • Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
    • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von
        - Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternative
      System
        -Analog-Digital-Wandlern
        -Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
        -Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
    • Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
    • Sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt, die vollständigen externen Kosten zur Nutzung

    Nicht förderfähig sind:

    • Softwareupdates, Lizenzverlängerungen sowie nachträgliche Softwareupgrades
    • Monitore, Drucker, unterbrechungsfreie Spannungsversorgungen sowie sonstige Peripheriegeräte
    • Elektrische Verteiler, Schaltanlagen oder Transformatoren, welche nicht ausschließlich zum Betrieb der förderfähigen Maßnahmen dienen.
    • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Maßnahmen, die primär durch das BEG gefördert werden wie z. B. Gebäudeleitsysteme und deren relevante Steuerungs- bzw. Regelungskomponenten

    Wer ist antragsberechtigt:

    kleine und mittlere Unternehmen (KMU); Große Unternehmen; Freiberufler; Kommunale Unternehmen

    Förderrichtlinie

    - De-Minimis-Verordnung
    - AGVO (Art.38)
Energiemanagement Förderung nach BAFA

Modul 4 - Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Höhe der Förderung

  • Max. Förderung beträgt 10 Mio. Euro pro Maßnahme.
  • Die Förderhöhe kann bei Kleinen Unternehmen bis zu 45 %, bei Mittleren Unternehmen bis zu 35 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten betragen

Was wird gefördert?

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen,
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung wie z.B. Erschließung und Bereitstellung von Abwärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagentechnik einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen; Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen; Verstromung von Abwärme, z. B. Organic Rankine Cycle-Technologie (ORC),
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese Anlagen eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
  • Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, beispielsweise der Einsatz energieeffizienter Wärme- und Kälteerzeuger und die Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen.

Wer ist antragsberechtigt?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU); Große Unternehmen; Freiberufler; Kommunale Unternehmen

Förderrichtlinie

- De-Minimis-Verordnung
- AGVO (div. Artikel)
Erneuerbare Energien mit BAFA Förderung

Modul 5 - Transformationsplan

Als Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist es Ziel des Förderwettbewerbs, die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil erneuerbarer Energie zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen und die deutsche Wirtschaft bei der Umsetzung ihrer Dekarbonisierungsstrategie zu unterstützen.

Höhe der Förderung

  • Vorhaben können mit bis zu 20.000.000 € gefördert werden.
  • KMU: 60 %

Was wird gefördert?

    Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen
  • für Prozess- und Verfahrensumstellungen,die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen. Hierzu gehören insbesondere die energetische und ressourcenbezogene Optimierung von Produktionsprozessen, beispielsweise durch Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder durch Austausch einzelner Komponenten.
  • zur Nutzung von Prozessabwärme, beispielsweise: o Erschließung und Bereitstellung von Abwärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagentechnik einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen; o Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen. (Klimaschutzmanagement);
  • zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
  • zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, beispielweise der Einsatz energieeffizienter Wärme- und Kälteerzeuger und die Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
  • zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, BiomasseAnlagen und Wärmepumpen).

Wer ist antragsberechtigt?

private Unternehmen; kommunale Unternehmen; Landesunternehmen;freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird; Contractoren, die in dieser Förderrichtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

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